Voraussetzungen für den Sportplatzbesuch!

26.05. 13:14 | Allgemeine News geschrieben von auli

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„ENDLICH GEHT ES WIEDER LOS“

Wichtige Informationen für unsere Fans


Nach etlichen Wochen und Monaten konnten wir am 21.05.2021 endlich wieder in den regulären Trainingsbetrieb einsteigen und unser geliebtes Hobby wiederaufnehmen. Damit das alles aber überhaupt möglich ist, müssen wir aktuell noch immer einige Regeln einhalten und Maßnahmen treffen, die zwar unangenehm erscheinen, aber unabhängig von jeder Meinung, Einstellung oder Sichtweise einzuhalten sind, um den „Restart“ überhaupt zu ermöglichen. Hier sind wir wie immer auch auf eure Hilfe angewiesen.


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WAS MUSS ICH ALS FAN UND ZUSCHAUER AB SOFORT BEACHTEN?


Es dürfen nur Personen die Sportstätte betreten die einen Eintrittstest vorweisen können bzw. als geimpft oder genesen gelten. Es wird hier von Seiten der kontrollierenden Organe, aber auch von uns als Verein KEINE AUSNAHMEN geben. Es ist auf der gesamten Sportanlage zu jeder Zeit der 2-m Abstand einzuhalten, dort wo das nicht möglich ist, muss eine FFP2 Maske verwendet werden. Ausgenommen von der Maskenpflicht ist lediglich der zugewiesene bzw. nummerierte Sitzplatz, welcher unbedingt über die gesamte Spielzeit eingehalten werden muss. Ab 10.06.2021 soll es zu Erleichterungen kommen, und keine FFP2-Maske mehr im Freien notwendig sein. Wir informieren euch zeitgerecht. Bei Nichbeachtung drohen nicht nur der Privatperson, sondern vor allem dem Verein massive und empfindliche Strafen. Diese Regelungen gelten sowohl für Spiele (Erwachsene, Jugend, Kinder) als auch für Trainingseinheiten bzw. den Aufenthalt am Sportplatz an sich.


Bereits vor dem Eintritt werden von uns die Nachweise kontrolliert. Nur wer entweder in digitaler oder ausgedruckter Form sein epidemiologisch geringes Risiko nachweisen kann, darf die Sportanlage auch betreten, sollte der Nachweis fehlen, werden die betroffenen Personen ausnahmslos wieder weggeschickt. Zudem ist bei allen Veranstaltungen die einen Zeitraum von 15 Minuten übersteigen verpflichtend eine Registrierung vorzunehmen. Wir müssen daher alle Personen mit NAME und TELEFONNUMMER erfassen. Dies erfolgt bei einer zweiten Station. Erst dann geht es zum eigentlichen Eintritt.

 

TIPP: AM BESTEN IMMER EINE KOPIE ODER EIN FOTO DES NACHWEISES AM SMARTPHONE ODER IM AUTO MITFÜHREN!

 

Bitte beachtet die jeweils gesetzliche Gültigkeitsdauer der erbrachten Nachweise:


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Die Auslastung der Sportanlage darf zu keinem Zeitpunkt die Marke von 50% übersteigen. Mit unseren Zuteilungen und Platzmarkierungen, die wir bereits im letzten Jahr erfolgreich forciert haben, kann auch weiterhin gewährleistet werden, dass bis zu 300 Fans der Zutritt gestattet wird.


Da wir als Verein einerseits eine Vorbildfunktion haben, wir uns als handelnde Personen aber auch persönlich haftbar machen und somit verpflichtet sind diese Regelungen umzusetzen, behalten wir uns vor, im Falle einer bewussten Nichteinhaltung der hiermit bekannt gegebenen „Nachweispflicht“ und der geltenden Regeln, die betroffenen Personen des Platzes bzw. der Anlage zu verweisen.


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Helfen wir wie immer zusammen, dann werden wir auch diese Hürde erneut gemeinsam überspringen!


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